Die Steuer auf den Erwerb von Immobilien in Montenegro wird ab dem 1. Januar 2024 reformiert. Die bisherige Regelung mit einem einheitlichen Steuersatz von 3 % wird durch eine progressive Steuer ersetzt.

Die neue Regelung sieht folgende Steuersätze vor:
• Bis zu einem Kaufpreis von 150.000 € bleibt alles beim Alten. Die Grunderwerbssteuer beträgt 3 %.
• Bei einem Kaufpreis von über 150.000 € bis 500.000 € beträgt die Steuer 4.500 € plus 5 % des Betrages über 150.000 €.
• Bei einem Kaufpreis von über 500.000 € beträgt die Steuer 22.000 € plus 6 % des Betrages über 500.000 €.


Die neue Regelung wurde am 20. Juli 2023 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Ziel der Reform ist es, die Immobilienpreise in Montenegro zu dämpfen. Die progressive Steuer soll dazu beitragen, dass Immobilien für mehr Menschen erschwinglich werden.

Die neue Regelung wird sich insbesondere auf Käufer von teuren Immobilien auswirken.
Für Käufer von Immobilien mit einem Kaufpreis von bis zu 150.000 Euro ändert sich nichts. Sie werden weiterhin 3 % des Kaufpreises als Steuer zahlen.

Für Käufer von Immobilien mit einem Kaufpreis von über 150.000 € bis 500.000 € wird die Steuer ab dem 1. Januar 2024 steigen. Sie müssen neben den 4.500 € Grunderwerbsteuer auch 5 % des Betrages über 150.000 € zahlen.

Für Käufer von Immobilien mit einem Kaufpreis von über 500.000 € wird die Steuer ab dem 1. Januar 2024 noch weiter steigen. Sie müssen neben den 22.000 € Grunderwerbsteuer auch 6 % des Betrages über 500.000 € zahlen.

Die neue Regelung wird zu einer Erhöhung der Steuereinnahmen des montenegrinischen Staates führen. Sie wird jedoch auch dazu beitragen, die Immobilienpreise in Montenegro zu dämpfen.

Ausländische Käufer können ein Grundstück bis zu 5.000m2 in Montenegro kaufen, wenn das Grundstück sich in einem im Bebauungsplan verzeichneten Gebiet befindet – urbanisiert ist, oder wenn auf dem Grundstück ein Haus/ ein Hilfsobjekt/ eine Ruine registriert ist.

Grundstücke, die größer als 5.000m2, oder die nicht in einem Bebauungsplan verzeichnet sind, oder kein registriertes Objekt/ keine Ruine haben, können bei der Firma angemeldet werden, die der Käufer in Montenegro eröffnen kann.